gesamtenergieeffizienz eines gebäudes
as defined in Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai…, Article 2, point (4) (Begriffsbestimmungen)
die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes (u. a. Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung) zu decken