benannter vertreter
as defined in Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar…, Article 4, point (8) (Begriffsbestimmungen)
eine natürliche oder juristische Person, die die unter Nummer 5 genannten Tätigkeiten ausübt und die im Namen und unter der unbeschränkten und vorbehaltlosen Verantwortung nur eines einzigen Kreditvermittlers handelt