Eureka 32014L0017 Anmelden

benannter vertreter

as defined in Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar…, Article 4, point (8) (Begriffsbestimmungen)

eine natürliche oder juristische Person, die die unter Nummer 5 genannten Tätigkeiten ausübt und die im Namen und unter der unbeschränkten und vorbehaltlosen Verantwortung nur eines einzigen Kreditvermittlers handelt

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