gebäudeinterne glasfaserverkabelungen
as defined in Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.…, Article 2, point (7) (Begriffsbestimmungen)
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7. |
„gebäudeinterne Glasfaserverkabelungen“ sind Glasfaserleitungen am Standort des Endnutzers — einschließlich Komponenten, die im gemeinsamen Eigentum stehen —, die dazu bestimmt sind, elektronische Kommunikationsdienste bereitzustellen, und den Zugangspunkt des Gebäudes mit dem Netzabschlusspunkt verbinden; |